Visum für Thailand / aus Sicht der Schweizer
Ein rein touristischer Aufenthalt von max. 30 Tagen benötigt in der Regel kein Visum. Schweizer, die per Landweg
einreisen, erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 15 Tage.
Die nachfolgenden Informationen stammen mehrheitlich vom Thailändischen Generalkonsulat in Basel. Frau
Vice-Consul Marlies Burckhardt gibt Ihnen gerne kompetent und charmant Auskunft. VISA werden nur noch von
der Botschaft in Bern ausgestellt.
1. Sich für nicht touristische Zwecke (Arbeit, Geschäfte, Studium, Volontariat etc.) in Thailand aufhalten wollen.
2. Nicht im Besitz eines gebuchten Retour- oder Weiterfluges aus Thailand innerhalb von 30 Tagen sind oder nur
über ein Einweg-Flugticket verfügen.
3. Länger als 30 Tage in Thailand bleiben wollen und Ihre Rückreise auf einen Zeitpunkt nach 30 Tagen Ihrer
ersten Einreise ins Land gebucht ist.
4. Staatsangehörige eines Landes sind, dessen Angehörige nicht zu einem visumsfreien Aufenthalt von max. 30
bzw. 90 Tagen berechtigt sind.
Staatsangehörige von Ländern, die auf der "Observation List" vermerkt sind, müssen ihr Visum bei der
Thailändischen Botschaft in Bern beantragen.
Visatypen
Touristenvisum (Kat. TR)
Für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen benötigen Schweizer Bürger sowie Staatsangehörige der Länder
auf der Liste des Thailändischen Aussenministeriums (Länderliste) kein Visum, vorausgesetzt sie verfügen über
ein Rück- bzw. Weiterflugticket innerhalb dieser 30 Tage. Achtung: Bei Einreise per Landweg erhalten Schweizer
Bürger nur 15 Tage Aufenthalt.
Transitvisum (Kat. TS)
Ein Transitvisum kann nur zum Zwecke einer Durchreise beantragt werden.
Non-Immigrantvisum (Kat. NI)
Ein Non-Immigrant Visum kann erteilt werden, wenn die Einreise nach Thailand nicht zu touristischen Zwecken
erfolgt. Ein Non- Immigrant Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen.
Die wichtigsten Anwendungsfälle sind das Visum vom Typ "B" für Geschäftsleute und jene vom Typ "O" für
Rentner bzw. Ehepartner / Familienangehörigen von thailändischen Staatsangehörigen sowie "ED" für
Studienzwecke.
Das Non-Immigrant Visum ist weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung und erteilt deshalb keine
Berechtigung zu einem Aufenthalt von längerer oder unbestimmter Dauer.
Für alle Non-Immigrant Visa werden zusätzliche Unterlagen eingefordert.
Einreise für 30 Tage ohne Visum
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten spezielle Regeln. Die
jeweilige Botschaft gibt gerne Auskunft.
Visabestimmungen